Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel 2013; Orientierungshilfe; Gartenhaus; Einbauschrank; Abstellraum; Verkehrslärmbelastung; bevorzugte Citylage; Abfärben der Lageeinordnung des Vorderhauses
Leitsätze
1. Der Stauraum in einer abgehängten Decke steht einem Einbauschrank oder Abstellraum nicht gleich.
2. Befindet sich die Wohnung in einem Gartenhaus, ist das Merkmal „Lage der Wohnung an einer Straße mit hoher Verkehrslärmbelastung" trotz entsprechender Einordnung im Straßenverzeichnis nicht ohne Weiteres einschlägig (so schon AG Tiergarten, GE 2011, 341).
3. Das Tempelhofer Ufer ist auch in fußläufiger Entfernung zum Potsdamer Platz keine bevorzugte Citylage.
(Nichtamtliche Leitsätze)
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