Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel 2013; Orientierungsmerkmal; freistehende Badewanne; fehlende Duschmöglichkeit
Leitsätze
1. Eine mit einer Silikonfuge an eine geflieste Wand angeschlossene Badewanne ist keine „frei stehende Badewanne" im Sinne des Berliner Mietspiegels 2013, selbst wenn sie auf Füßen steht und unter der Badewanne im hinteren Bereich ein schmaler Streifen des Fußbodens nicht gefliest ist.
2. Das wohnwertmindernde Merkmal „keine Duschmöglichkeit" liegt nicht vor, wenn ein Badezimmer über eine Badewanne verfügt, die mit einer Silikonfuge an eine geflieste Wand angeschlossen ist; auf das Vorhandensein eines Duschvorhangs oder einer Duschkabine kommt es nicht an.
(Nichtamtliche Leitsätze)
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