Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Berliner Mietspiegel 2011; Orientierungsmerkmale; Beweislast für wohnwertmindernde Merkmale
Leitsatz
Der Mieter ist sowohl für wohnwertmindernde Merkmale als auch für seine Behauptung darlegungs- und beweispflichtig, die jetzt vorhandenen Ausstattungsmerkmale stammten nicht vom Vermieter, sondern von ihm selbst.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat