Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Zustimmungsverlangen; Verzug mit Zustimmungserklärung
Leitsatz
Angesichts der Kompliziertheit der Regelung des § 2 MHG kann es nicht sachgerecht sein, grundsätzlich einen Verzug mit der Zustimmungserklärung zu bejahen.
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