Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Kappungsgrenze
Leitsatz
Bei der Berechnung der Kappungsgrenze nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 MHG ist unabhängig von der im Mietvertrag vereinbarten Mietzinsstruktur von der Nettokaltmiete auszugehen.
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