Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Wartefrist bei Neuvermietungen von ehemals preisgebundenen Wohnungen im Beitrittsgebiet
Leitsatz
Die Wartefrist von einem Jahr gilt auch bei Neuvermietungen von ehemals preisgebundenen Wohnungen in den neuen Bundesländern.
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