Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel 2011; Orientierungshilfe; bevorzugte Citylage; Vorwegabzug für Gewerberäume
Leitsätze
1. Die Lage der Wohnung in der Schillerstraße in Charlottenburg reicht für die Annahme einer bevorzugten Citylage aus, weil sie nahe einem entsprechenden Gebiet (Kurfürstendamm) liegt; eine Lage in dem Gebiet ist nach dem Berliner Mietspiegel 2011 nicht mehr erforderlich.
2. Der Mieter ist dafür darlegungspflichtig, dass bei einer Abrechnung der Betriebskosten eines gemischt genutzten Objekts nach dem Flächenmaßstab ein Vorwegabzug für das Gewerbe notwendig ist.
(Leitsätze der Redaktion)
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