Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Sachverständigengutachten; Übersendung; Zustimmungsverlangen
Leitsatz
Dem Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung ist das Sachverständigengutachten (in Kopie) als Begründungsmittel beizufügen, auch wenn das Gutachten im Rahmen eines Vorprozesses dem Mieter schon früher einmal zugegangen war.
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