Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel; Orientierungshilfe; Badheizung; Doppelkastenfenster; Isolierverglasung in der Küche; Balkon; Fahradkeller
Leitsätze
1. Zur Anwendung der Orientierungshilfe des Berliner Mietpreisspiegels für Altbauwohnungen.
2. Elektrischer Wandstrahler als ausreichende Beheizung des Bades.
3. Isolierverglasung der Küche und Doppelkastenfenster in den Zimmern kein wohnwerterhöhendes Merkmal. Ebenso kein wohnwerterhöhendes Merkmal Balkon von 3,20 m2.
4. Keine Wohnwertminderung, weil Fahrräder nicht abgestellt werden können und die Kosten der Ofenreinigung den Mietern obliegt.
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