Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Kappungsgrenze nach Wegfall der Preisbindung
Leitsatz
Ausgangsmietzins für die Berechnung der Kappungsgrenze ist bei aus der Preisbindung herausgefallenen Wohnungen nicht der gezahlte, sondern der preisrechtlich zulässige Mietzins.
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