Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Zustimmungsklage; Rechtsschutzbedürfnis trotz Zahlung bei ausdrücklich verlangter schriftlicher Zustimmung
Leitsatz
Hat der Vermieter sein Zustimmungsverlangen nach § 2 MHG mit dem ausdrücklichen Hinweis in dem Mieterhöhungsverlangen verbunden, die Zustimmung auf der Zweitschrift des Mieterhöhungsverlangens zu erteilen, so liegt allein in der zweimaligen Zahlung des erhöhten Mietzinses keine konkludente Zu-stimmung.
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