Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Begründung; Ausgangsmiete; Mietspiegelfeld; Wohnlage
Leitsätze
1. Auch wenn ein falsches Mietspiegelfeld angegeben ist, ist ein Er-höhungsverlangen gem. § 2 Abs. 2 MHG formal wirksam begründet, soweit die unrichtige Angabe nicht vorsätzlich gemacht wurde.
2. Der Wirksamkeit der Erhöhungserklärung steht eine falsche Ausgangsmiete dann nicht entgegen, wenn sich diese auf ein Amtsgerichtsurteil stützt, das jedoch dann in der Berufung abgeändert wird.
3. Auch wenn die streitige Wohnung statt in guter Wohnlage nur in mittlerer Wohnlage einzuordnen ist, führt diese falsche Einordnung nicht zur Unwirksamkeit der Erhöhungserklärung, wenn die geforderte Miete noch immer unter der ortsüblichen liegt.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?