Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Kombination mit Modernisierungszuschlag
Leitsätze
1. Das Zustimmungsverlangen nach § 2 MHG kann grundsätzlich mit Mieterhöhungsverlangen im Sinne der §§ 3 ff. MHG kombiniert werden. An eine solche Kombination sind allerdings besondere Anforderungen zu stellen.
2. Sonderfall eines selbstverfertigten Zustimmungsverlangens.
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