Urteil Mieterhöhungsverlangen


Schlagworte

Mieterhöhungsverlangen; Orientierungshilfe; unzureichende Elektroinstallation; Etagenheizung; Wärmedämmung; Geräuschbelästigungen

Leitsätze

1. Die pauschale Behauptung, die Elektroinstallation sei unzureichend, reicht nicht aus.

2. Eine nach dem 1. Juli 1994 eingebaute Etagenheizung ist eine wohnwerterhöhende moderne Heizungsanlage.

3. Ob eine Wärmedämmung unzureichend ist, ist durch einen Vergleich mit dem Baualter und der Ausstattung vergleichbarer Häuser zu ermitteln; die Anforderungen der EnEV an Neubauten sind für Altbauten nicht maßgebend.

4. Die Geräuschbelästigungen durch einen Wochenmarkt und Gaststätten sind dann nicht wohnwertmindernd, wenn sie sich aus dem ortsüblichen Erscheinungsbild einer innerstädtischen Wohnlage (hier: Kollwitzplatz) ergeben.

(Leitsätze der Redaktion)

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