Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Berliner Mietspiegel 2009; Spanneneinordnung; Orientierungsmerkmale; Loggia; wohnungsbezogener Kaltwasserzähler bei Bruttomiete; Waschmaschinenanschluss; rückkanalfähiger Breitbandkabelanschluss
Leitsätze
Eine Loggia, die größer als 4 m2 ist, ist als groß und geräumig i.S.d. Berliner Mietspiegels 2009 zu bezeichnen.
2. Eine Wohnung verfügt auch dann über einen rückkanalfähigen Breitbandkabelanschluss, wenn der Mieter die Möglichkeit hat, insoweit einen Vertrag im eigenen Namen mit einer Kabelgesellschaft zu schließen.
3. Das Vorhandensein eines wohnungsbezogenen Kaltwasserzählers ist bei Vereinbarung einer Bruttomiete nicht wohnwerterhöhend zu berücksichtigen. (Leitsätze der Redaktion)
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