Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Altbau Berlin; Kappungsgrenze
Leitsatz
Ein nach dem 31.12.1994 wirkendes Zustimmungsverlangen für vormalig preisgebundenen Altbauwohnraum unterliegt den Kappungsgrenzen des MHG.
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