Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel; wohnwerterhöhendes Merkmal; Stellplatz
Leitsatz
Die höhere ortsübliche Miete bei Vorhandensein eines Stellplatzes wird mit dem halben Betrag bewertet, den der Berliner Mietspiegel für das Vorhandensein einer Garage vorsieht.
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