Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel; Stichtag; Erhebungsstichtag
Leitsatz
Wird während des Mieterhöhungsverfahrens nach § 2 MHG ein neuer Mietspiegel veröffentlicht, ist dieser für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete heranzuziehen, wenn sein Erhebungsstichtag vor dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens liegt.
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