Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Vergleichswohnungen
Leitsatz
Begründet der Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG mit Vergleichswohnungen, so kann er die von ihm bewohnte Wohnung dann nicht als Vergleichswohnung heranziehen, wenn er sowohl als Mieter als auch als Vermieter Vertragspartei ist.
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