Urteil Mieterhöhungsverlangen, Vermietermehrheit, Bevollmächtigung, GbR, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, BGB-Gesellschaft, Zustimmungsklage, Zahlungsklage


Schlagworte

Mieterhöhungsverlangen, Vermietermehrheit, Bevollmächtigung, GbR, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, BGB-Gesellschaft, Zustimmungsklage, Zahlungsklage

Leitsätze

Ein Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung ist unwirksam, wenn es nicht erkennen läßt, wer Vermieter ist oder wer bei Vermietermehrheit bevollmächtigt ist. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als solche kann mangels Rechtsfähigkeit nicht Vermieterin sein.

Es ist unzulässig, mit der Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung die Klage auf Zahlung etwaiger nach der Zustimmung geschuldeter und rückständiger Mietzinsen zu verbinden.


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