Urteil Mieterhöhungsvereinbarung durch konkludente Annahme (Zahlung) eines Erhöhungsverlangens
Schlagworte
Mieterhöhungsvereinbarung durch konkludente Annahme (Zahlung) eines Erhöhungsverlangens
Leitsatz
Mieterhöhungsvereinbarungen müssen nicht die Voraussetzungen der §§ 558 bis 558 b BGB erfüllen. In der Zahlung der erhöhten Miete durch den Mieter kann die konkludente Zustimmung gesehen werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Mieter über Jahre hinweg die erhöhte Miete gezahlt hat. (Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat