Urteil Mieterhöhungserklärung durch GbR


Schlagworte

Mieterhöhungserklärung durch GbR

Leitsatz

Das von den Gesellschaftern der in den Mietvertrag eintretenden GbR ohne Hinweis auf die Außengesellschaft erklärte Mieterhöhungsverlangen bleibt auch dann unwirksam, wenn die GbR den Zustimmungsprozess an Stelle der ursprünglich klagenden Gesellschafter fortführt und klarstellt, dass sie als neue Vermieterin die Rechte aus dem der Klage zugrunde liegenden Mieterhöhungsverlangen geltend macht.

(Leitsatz der Redaktion)

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