Urteil Mieterhöhungserklärung bei Betriebskostenerhöhung


Schlagworte

Mieterhöhungserklärung bei Betriebskostenerhöhung; Geltendmachung des Instandsetzungszuschlages; Mietpreisrecht, Altbauwohnung; Mieterhöhungserklärung; Betriebskostenerhöhung; Instandsetzungszuschlag; Rechnungsunterlagen

Leitsätze

1. Eine Mietänderungserklärung wegen gestiegener Betriebskosten ist nur wirksam, wenn sie alle Betriebskostenansätze enthält.

2. Zur Geltendmachung des Instandsetzungszuschlages reicht es aus, wenn dem Mieter eine Aufstellung sämtlicher Rechnungen und die Beschreibung der Art der Arbeiten überlassen wird; es ist nicht erforderlich darzulegen, in welchen Bereichen genau wann welche Arbeiten ausgeführt wurden.

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