Urteil Mieterhöhungserklärung
Schlagworte
Mieterhöhungserklärung; Mittelwert; Mietspiegel; Spanneneinordnung; Vergleichskriterien
Leitsatz
Ein Vermieter hat, soweit seine Mieterhöhungserklärung Abweichungen vom Mittelwert des Mietspiegels zu Lasten des Mieters enthält, diese durch Einordnung in die den Spannen zugeordneten Vergleichskriterien zu begründen.
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