Urteil Mieterhöhungserklärung
Schlagworte
Mieterhöhungserklärung; preisgebundener Neubau
Leitsätze
1. Die Mieterhöhungserklärung gem. § 10 Abs. 1 WoBindG ist nur wirksam, wenn in ihr die Erhöhung berechnet und erläutert worden ist.
2. Die Berechnung und Erläuterung kann durch die Beifügung der Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht ersetzt werden.
3. Eine Mieterhöhung, die auf erhöhte Baukosten infolge einer Um-schuldung zurückzuführen ist, muß die Erläuterung enthalten, wie die Umschuldungskosten sich zusammensetzen.
4. Eine auf erhöhten Baukosten infolge des Einbaues von Thermostatventilen beruhende Mieterhöhungserklärung muß den Gesamtbetrag der Kosten und deren Zusammensetzung enthalten.
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