Urteil Mieterhöhungserklärung
Schlagworte
Mieterhöhungserklärung; Auszug aus Wirtschaftlichkeitsberechnung
Leitsätze
Im Falle einer Mieterhöhungserklärung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) kann der der Mieterhöhungserklärung beizufügende oder in diese aufzunehmende Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung so beschaffen sein, daß darin die einzelnen gemäß §§ 39, 18, 24 II. BV zu berücksichtigenden Positionen lediglich mit ihrem Endbetrag ausgewiesen und nur diejenigen Kosten aufgeschlüsselt sind, die sich erhöht haben (im Anschluß an die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 11. Januar 1984 - VIII ARZ 10/83 - OLG Hamm/LG Bonn).
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