Urteil Mieterhöhungserklärung
Schlagworte
Mieterhöhungserklärung; Erhöhung/des Mietzinses; Form/einer Mieterhöhungserklärung; Mietzins/Erhöhung; Namensangabe/des Vermieters auf einer Mieterhöhungserklärung; Rundschreiben; Schriftform; Unterschrift
Leitsatz
Eine Mieterhöhung kann durch ein Rundschreiben nicht wirksam begründet werden. Sie müßte außerdem gegenüber jedem Mieter der Wohnung erklärt und regelmäßig unterschrieben sein.
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