Urteil Mieterhöhungsbeschränkung bei Werkmietwohnungen


Schlagworte

Mieterhöhungsbeschränkung bei Werkmietwohnungen

Rechtsentscheid

Allein aus der Tatsache, daß der Vermieter dem Mieter eine Werkmietwohnung zu einem unterhalb der örtlichen Vergleichsmiete liegenden Mietzins überlassen hat, kann nicht geschlossen werden, daß der Vermieter bei einer Mieterhöhung nach § 2 MHG den ursprünglichen proportionalen Abstand zwischen Ausgangsmiete und der ortsüblichen Vergleichsmiete einzuhalten hat. Ist im Streitfall davon auszugehen, daß in der Wohnungsüberlassung zu reduziertem Mietzins eine Mieterhöhungsbeschränkung im Sinne von § 1 Satz 3 MHG liegt, so ist dieser hinreichend Rechnung getragen, wenn der erhöhte neue Mietzins nominal um den Unterschiedsbetrag zwischen ursprünglicher Ausgangs- und Vergleichsmiete unter der nunmehrigen ortsüblichen Vergleichsmiete zurückbleibt.

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