Urteil Mieterhöhung/Wohnflächenberechnung
Schlagworte
Mieterhöhung/Wohnflächenberechnung; Preisfreier Wohnraum/Wohnflächenberechnung; Mietzinserhöhung/Wohnflächenberechnung; Mieterhöhungsverlangen/Wohnflächenberechnung; Wohnfläche/Berechnung bei Mieterhöhung; Wohnflächenberechnung/Mieterhöhung; Balkonflächen/Ansatz bei Wohnfläche
Rechtsentscheid
Bei einem Mieterhöhungsverlangen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 MHG ist die Wohnfläche weder nach dem Normblatt DIN 283 noch nach der Zweiten Berechnungsverordnung oder einer anderen Rechtsvorschrift zu berechnen; vielmehr ist sie jeweils nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zu ermitteln. Balkonflächen können dabei höchstens mit der Hälfte ihrer tatsächlichen Fläche angesetzt werden.
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