Urteil Mieterhöhung wg. vor der Veräußerung durch bisherigen Vermieter begonnener Modernisierung durch Grundstückserwerber
Schlagworte
Mieterhöhung wg. vor der Veräußerung durch bisherigen Vermieter begonnener Modernisierung durch Grundstückserwerber
Rechtsentscheid
Der Erwerber eines Grundstücks, der nach § 571 Abs. 1 BGB in das Mietverhältnis eingetreten ist, kann den Mietzins nach durchgeführter Modernisierung nach § 3 Abs. 1 MHG erhöhen, wenn die Modernisierungsarbeiten vom Veräußerer und ehemaligen Vermieter veranlaßt worden sind, mit ihrer Ausführung vor Eigentumswechsel begonnen worden ist und diese nach Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis abgeschlossen worden sind.
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