Urteil Mieterhöhung wg. vor der Veräußerung durch bisherigen Vermieter begonnener Modernisierung durch Grundstückserwerber


Schlagworte

Mieterhöhung wg. vor der Veräußerung durch bisherigen Vermieter begonnener Modernisierung durch Grundstückserwerber

Rechtsentscheid

Der Erwerber eines Grundstücks, der nach § 571 Abs. 1 BGB in das Mietverhältnis eingetreten ist, kann den Mietzins nach durchgeführter Modernisierung nach § 3 Abs. 1 MHG erhöhen, wenn die Modernisierungsarbeiten vom Veräußerer und ehemaligen Vermieter veranlaßt worden sind, mit ihrer Ausführung vor Eigentumswechsel begonnen worden ist und diese nach Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis abgeschlossen worden sind.

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