Urteil Mieterhöhung wegen nicht zu vertretender Kapitalkostenerhöhung
Schlagworte
Mieterhöhung wegen nicht zu vertretender Kapitalkostenerhöhung
Leitsatz
Bei Kapitalkostenerhöhungen nach § 5 MHG ist der Vermieter berechtigt, Zinsen für Restdarlehen auf den Nominalbetrag des Darlehens zu berechnen.
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