Urteil Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten
Schlagworte
Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten; Erläuterung; Rückwirkung
Leitsätze
1. Eine Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten (§ 4 Abs. 2 MHG) ist nicht ausreichend erläutert, wenn Gewerbeeinheiten nicht erwähnt werden und nur von "Wohnfläche" gesprochen wird.
2. Eine rückwirkende Mieterhöhung kommt nur für solche Betriebskosten in Betracht, die selbst rückwirkend in Kraft getreten sind.
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