Urteil Mieterhöhung vor Ende der Preisbindung
Schlagworte
Mieterhöhung vor Ende der Preisbindung
Leitsatz
Schon vor Ende der Preisbindung kann für die Zeit danach ein Mieterhöhungsverlangen erfolgen. Ein solches ist allerdings dann formell unwirksam, wenn in ihm nicht der Umstand der Beendigung der Preisbindung und dessen Zeitpunkt ausdrücklich bekanntgemacht wird (vorausgesetzt, der Mieter besitzt diese Kenntnis nicht bereits). (Leitsatz der Redaktion)
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