Urteil Mieterhöhung/Rasterfeld des Berliner Mietspiegels
Schlagworte
Mieterhöhung/Rasterfeld des Berliner Mietspiegels; Mieterhöhungsverlangen/Angabe des Rasterfeldes; Rasterfeld/Angabe; Mietspiegel/Rasterfeld
Leitsätze
1. Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG ist nichtig, wenn es sich auf ein falsches Rasterfeld des Mietspiegels als Begründungsmittel stützt.
2. Für die Einordnung in den Mietspiegel ist die im Vertrag angegebene Wohn-fläche jedenfalls dann maßgeblich, wenn dem Mieter die Neuberechnung nicht vorher mitgeteilt wurde und die Neuberechnung in sich widersprüchlich ist.
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