Urteil Mieterhöhung/Rasterfeld des Berliner Mietspiegels
Schlagworte
Mieterhöhung/Rasterfeld des Berliner Mietspiegels; Mieterhöhungsverlangen/Angabe des Rasterfeldes; Mietspiegel/Rasterfeld; Rasterfeld/Angabe; Vergleichsmiete, ortsübliche; Angabe durch Rasterfeld
Leitsatz
1. Zu den Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG.
2. Bei der Begründung des Mieterhöhungsverlangens nach § 2 MHG durch Bezugnahme auf den Mietspiegel ist in jedem Fall das für die Wohnung zutreffende Rasterfeld des Mietspiegels zu bezeichnen.
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