Urteil Mieterhöhung/Qualifikation des Sachverständigen
Schlagworte
Mieterhöhung/Qualifikation des Sachverständigen
Leitsatz
Das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters genügt nicht den Anforderungen des § 2 Abs. 2 Satz 2 MHRG, wenn darin auf das Gutachten eines Sachverständigen Bezug genommen wird, der nur "für das Bauhandwerk" und nicht für das Gebiet der Mietpreisbewertung öffentlich bestellt ist.
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