Urteil Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahme
Schlagworte
Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahme; Ankündigung
Leitsatz
Hat der Mieter die Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme durch Gestattung des Zutritts zu den Mieträumen geduldet, so ist eine Mieterhöhung nach § 3 MHG nicht davon abhängig, daß der Vermieter zuvor eine dem § 541 b Abs. 2 Satz 1 BGB genügende Anzeige gemacht hat.
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