Urteil Mieterhöhung/konkludente Zustimmung durch Zahlung
Schlagworte
Mieterhöhung/konkludente Zustimmung durch Zahlung; Mietzinserhöhung/konkludente Zustimmung; Mieterhöhungsverlangen/konkludente Zustimmung; Zustimmung/konkludente zur Mieterhöhung; Abänderungsvereinbarung/konkludente durch Mietzahlung; Mietzahlung/als konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung
Leitsatz
1. In der zweimaligen Zahlung des verlangten erhöhten Mietzinses liegt eine konkludente Zustimmung.
2. Das Vorhandensein einer Handbrause an der Mischbatterie einer Badewanne ist im Sinne der Orientierungshilfen des Berliner Mietspiegels keine zusätzliche Dusche.
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