Urteil Mieterhöhung für Wohnung mit mietereigener Nachtstromspeicherheizung
Schlagworte
Mieterhöhung für Wohnung mit mietereigener Nachtstromspeicherheizung
Leitsatz
Das Mieterhöhungsverlangen für eine Wohnung, in die der Mieter auf eigene Kosten eine Nachtstromspeicherheizung anstelle der vorhandenen Kachelöfen eingebaut hat, auf der Grundlage von Vergleichswohnungen, ist nicht ausreichend begründet, wenn nicht angegeben wird, ob die Heizungen der Vergleichswohnungen vom jeweiligen Mieter oder Vermieter gestellt wurden.
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