Urteil Mieterhöhung für preisgebundenen Neubau
Schlagworte
Mieterhöhung für preisgebundenen Neubau; Berechnung durch Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung; Erläuterung; Zinsanhebung
Leitsätze
1. Die Forderung des § 10 WoBindG, wonach eine Mieterhöhung berechnet werden muß, ist erfüllt, wenn die aus einem beigefügten Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung hervorgehende Durchschnittsmiete mit der Wohnfläche des Mieters multipliziert und der bisherigen Einzelmiete unter Angabe des Änderungsbetrages gegenübergestellt ist.
2. Die von § 10 WoBindG geforderte Erläuterung ist gegeben, wenn ein konkreter, individualisierbarer und nachvollziehbarer Vorgang bezeichnet wird (hier: "Zinsanhebung des 1-b-Darlehens").
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