Urteil Mieterhöhung für Einfamilienhaus mit Mehrfamilienhaus-Mietspiegel
Schlagworte
Mieterhöhung für Einfamilienhaus mit Mehrfamilienhaus-Mietspiegel
Leitsatz
Der Vermieter kann zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für ein Einfamilienhaus auf einen Mietspiegel, der keine Angaben zu Einfamilienhäusern enthält, jedenfalls dann Bezug nehmen, wenn die geforderte Miete innerhalb der Mietpreisspanne für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern liegt.
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