Urteil Mieterhöhung für durch getrennte Mietverträge angemietete Nachbarwohnungen
Schlagworte
Mieterhöhung für durch getrennte Mietverträge angemietete Nachbarwohnungen; Mietspiegel; Spanneneinordnung; Bad; fehlender Balkon
Leitsätze
1. Werden zwei nebeneinanderliegende Wohnungen an dieselben Mieter durch zwei verschiedene Mietverträge vermietet, kann die Miete für die jeweilige Wohnung getrennt erhöht werden, auch wenn ursprünglich der Zugang bei Vertragsschluss nur über die Nachbarwohnung möglich war.
2. Das Spanneneinordnungsmerkmal "Bad" liegt nicht vor, wenn weder eine Badewanne noch eine Dusche, sondern nur ein Handwaschbecken in der Toilette vorhanden ist.
3. Ein fehlender Balkon steht nicht einem "nicht nutzbaren Balkon" gleich.
(Leitsätze der Redaktion)
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