Urteil Mieterhöhung einer Bruttomiete mit dem Berliner Mietspiegel 1998
Schlagworte
Mieterhöhung einer Bruttomiete mit dem Berliner Mietspiegel 1998
Leitsätze
1. Wird ein Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttomiete mit dem Berliner Mietspiegel 1998 begründet, der Nettomieten enthält, ist zur Herstellung der Vergleichbarkeit der vom Mieter geschuldete Betriebskostenanteil (und nicht der höhere aktuelle Anteil) abzuziehen.
2. Der Mieter schuldet die Betriebskosten zum Zeitpunkt der Wirksamkeit des letzten Mieterhöhungsverlangens nach § 2 MHG; deren Höhe kann auch mit den Pauschalwerten des Mietspiegels 1996 ermittelt werden.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat