Urteil Mieterhöhung durch Hausverwaltung und nicht in Bezug genommene Vollmacht
Schlagworte
Mieterhöhung durch Hausverwaltung und nicht in Bezug genommene Vollmacht
Leitsatz
Ein Mieterhöhungsverlangen, das die bevollmächtigte Hausverwaltung im eigenem Namen stellt, ist auch dann unwirksam, wenn eine Vollmacht zwar beigefügt, aber im Mieterhöhungsverlangen nicht in Bezug genommen wird.
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