Urteil Mieterhöhung durch Hausverwaltung in "Wir-Form"


Schlagworte

Mieterhöhung durch Hausverwaltung in "Wir-Form"; Stellvertretung; Offenkundigkeitsprinzip

Leitsatz

Ein Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung, das in der "Wir-Form" abgefasst ist, ist ohne namentliche Erwähnung des Vermieters unwirksam. Insoweit reicht insbesondere bei häufigem, dem Mieter unbekannten Vermieterwechsel auch die Ankündigung einer Vollmacht ohne Benennung des Vollmachtgebers nicht aus.

(Leitsatz der Redaktion)

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