Urteil Mieterhöhung der Nettokaltmiete bei vereinbarter Teilinklusivmiete


Schlagworte

Mieterhöhung der Nettokaltmiete bei vereinbarter Teilinklusivmiete; Mieterhöhung durch juristische Person

Leitsätze

1. Zur Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens, mit dem der Vermieter die „Erhöhung einer Nettokaltmiete" begehrt, obwohl einzelne Betriebskosten in der Miete enthalten sind („Teilinklusivmiete").

2. Bei der von einer juristischen Person nach § 10 Abs. 1 Satz 5 WoBindG abgegebenen „Erklärung mit Hilfe automatischer Einrichtungen" genügt die Angabe des Namens der juristischen Person; der Nennung der natürlichen Person, die die Erklärung abgefasst oder veranlasst hat, bedarf es nicht.

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