Urteil Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel
Schlagworte
Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel, Mieterhöhung; Mieterhöhungsverlangen, Hinweis auf Berliner Mietspiegel; Hinweis, auf Berliner Mietspiegel als Voraussetzung für Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel, Hinweis (Erhöhungsverlangen); Vergleichsmiete (ortsübliche), Berliner Mietspiegel
Leitsatz
Der Hinweis auf den Berliner Mietspiegel verbunden mit der Angabe der Mietpreisspanne reicht zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens aus; die entsprechende Tabelle des Mietspiegels braucht in Berlin nicht beigefügt zu werden.
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