Urteil Mieterhöhung bei Modernisierung


Schlagworte

Mieterhöhung bei Modernisierung; Hinweis auf Pauschalwerklohn nur bei Einzelgewerk

Leitsatz (der Redaktion)

Bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung sind die einzelnen Kosten aufzugliedern und zu erläutern. Hat der Vermieter/Eigentümer mit dem Werkunternehmer einen Pauschalpreis vereinbart, kann die Notwendigkeit dieser Aufgliederung im einzelnen entfallen; das gilt jedoch nur bei einzelnen in sich abgeschlossenen Modernisierungsmaßnahmen, nicht nach umfangreicher Modernisierung mit einer Vielzahl von Einzelgewerken.

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