Urteil Mieterhöhung bei geringerer Wohnfläche zum Nachteil des Mieters


Schlagworte

Mieterhöhung bei geringerer Wohnfläche zum Nachteil des Mieters; Flächenunterschreitung bis 10 %

Leitsatz

Einer Mieterhöhung nach § 558 BGB ist die vereinbarte Wohnfläche zugrunde zu legen, wenn die tatsächliche Wohnfläche zum Nachteil des Mieters um nicht mehr als 10 % davon abweicht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 138/06, GE 2007, 1046).

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