Urteil Mieterhöhung bei einer durch WBS gekappten Miete


Schlagworte

Mieterhöhung bei einer durch WBS gekappten Miete; vorläufiger Mietverzicht; Durchschnittsmiete im sozialen Wohnungsbau

Leitsatz

Darf der Vermieter nach den Bestimmungen eines ihn bindenden Fördervertrages von Mietern mit Wohnberechtigungsschein keine höhere Miete als die Durchschnittsmiete im sozialen Wohnungsbau verlangen, ist eine Regelung im Mietvertrag, nach der der Mieter bei Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines die Verminderung der vereinbarten Miete auf die (niedrigere) Durchschnittsmiete verlangen kann und sich bei einer Erhöhung der Durchschnittsmiete der von ihm zu tragende Anteil an der vereinbarten Miete erhöht, wirksam.

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